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6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist auf den 31. Dezember des Rechnungsjahres möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit unter Anhörung und Nennung der Gründe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
8. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im letzten Quartal des Kalenderjahres statt.
Zur Generalversammlung werden die Aktivmitglieder einen Monat zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechnung
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
f) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.