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9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen, nämlich dem
• Präsidenten/der Präsidentin
• Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
• Kassier/der Kassierin
• Aktuar/der Aktuarin
• Beisitzer/der Beisitzerin
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
10. Revision
Die Jahresrechnung wird einem stimmberechtigten Mitglied des Vereines vor der ordentlichen Generalversammlung zur Prüfung vorgelegt. Auf eine Rechnungsrevision wird verzichtet.
11. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten dem Änderungsvorschlag zustimmen.
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
15. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Hauptversammlung vom 20. Januar 2023 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.